Förderung · BAFA

BAFA-Förderung — bis zu 2.800 € Zuschuss zu deiner Beratung.

Das Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds Plus) übernimmt einen Teil der Kosten deiner Beratung. Je nach Unternehmensstandort liegt der Fördersatz bei 50 % (Berlin) oder 80 % (Brandenburg). Aylin Mert ist als Beraterin beim BAFA registriert (Beraterkennung 204823) und berät Unternehmen in beiden Bundesländern.

Kostenloses Erstgespräch Wir rechnen dir das ehrlich vor
Für wen ist das?

Für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe — gemäß EU-KMU-Definition, mit Sitz, Geschäftsbetrieb oder Zweigniederlassung in Deutschland. Als Gründungsdatum zählt der Tag der Gewerbeanmeldung, die Handelsregister-Eintragung oder — bei Freiberufler:innen — die Anmeldung beim Finanzamt.

Gefördert wird: konzeptionell und individuell durchgeführte Einzelberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung — maximal 5 Tage. Seminare und Workshops werden nicht gefördert.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Brandenburg

80 %

bis 2.800 €

Berlin

50 %

bis 1.750 €

Entscheidend ist der Sitz deines Unternehmens, nicht der Ort, an dem die Beratung stattfindet. Gut zu wissen: Du zahlst zunächst vollständig selbst und bekommst den Zuschuss nach Prüfung erstattet.

Nicht gefördert: Beratungen mit anderen öffentlichen Zuschüssen (Kumulierungsverbot), Vermittlungstätigkeiten, Beratungen zum Erwerb von Waren/Dienstleistungen des Beraters sowie überwiegend Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen, Gutachten oder das Thema Fördermittel selbst.

So läuft das ab

Sechs Schritte bis zur Erstattung.

  1. 01.

    Antrag stellen

    Online über das BAFA-Portal, nur Firmendaten nötig.

  2. 02.

    Prüfung abwarten

    Die Leitstelle prüft die Voraussetzungen und unsere Beratereigenschaft (Kennung 204823). Erst nach dieser Bestätigung darfst du den Beratervertrag abschließen — rückwirkende Antragstellung ist ausgeschlossen.

  3. 03.

    Beratung durchführen

    Innerhalb von 6 Monaten abzuschließen.

  4. 04.

    Kosten vollständig zahlen

    Du weist die vollständige Zahlung der Beratungskosten nach.

  5. 05.

    Verwendungsnachweis einreichen

    Online über die BAFA-Antragsplattform.

  6. 06.

    Zuschuss erhalten

    Nach abschließender Prüfung durch das BAFA.

Wichtig, wenn dein Unternehmen noch kein Jahr am Markt ist: Du brauchst zusätzlich ein kostenloses Informationsgespräch mit einem Regionalpartner deiner Wahl — frühestens 3 Monate vor der Antragstellung, spätestens vor Einreichung des Verwendungsnachweises.

Die Themen

Womit wir dich dabei unterstützen.

Als bestehendes Unternehmen hast du andere Fragen als ein:e Gründer:in — wir decken das ganze Spektrum ab. Nicht gefördert werden Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen sowie Gutachten — hier bringen wir dich stattdessen mit entsprechenden Fachleuten zusammen, falls nötig.

Klartext

Häufige Fragen zu BAFA

Wie hoch ist der Zuschuss konkret?

Das hängt vom Sitz deines Unternehmens ab: In Brandenburg liegt der Fördersatz bei 80 % (bis zu 2.800 Euro), in Berlin bei 50 % (bis zu 1.750 Euro). Entscheidend ist der Unternehmenssitz, nicht der Ort der Beratung.

Muss ich in Vorleistung gehen?

Ja. Du zahlst die Beratungskosten zunächst vollständig, reichst danach den Verwendungsnachweis ein und bekommst den Zuschuss erstattet — die BAFA-Förderung ist eine Rückerstattung, keine Vorabzahlung.

Kann ich sofort mit der Beratung starten?

Nein. Du musst zuerst den Antrag stellen und die Bestätigung der Leitstelle abwarten — erst dann darfst du den Beratervertrag abschließen.

Wie oft kann ich BAFA-Förderung nutzen?

Bis zu fünf abgeschlossene Beratungen innerhalb der Förderrichtlinien-Laufzeit (bis 31.12.2026), maximal zwei pro Jahr.

Kann ich BAFA mit AVGS oder ZGS kombinieren?

Nein. Eine Beratung, die bereits mit einem anderen öffentlichen Zuschuss gefördert wird, ist von der BAFA-Förderung ausgeschlossen (Kumulierungsverbot).

Ist Aylin Mert als Beraterin anerkannt?

Ja, unter der Beraterkennung 204823.

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