01.
Standortbestimmung
- Stärken- und Schwächenanalyse sowie Kompetenzfeststellung
- Abgleich deiner fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse mit den Anforderungen der geplanten Selbstständigkeit
- Chancen erkennen, Risiken erfassen, Lösungen entwickeln
Mit einem gültigen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist das Coaching für dich zu 100 % kostenübernommen — die Kosten trägt die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Jobcenter. Unser Gründercoaching ist offiziell als „Gründercoaching — Berufliches Individualcoaching — Existenzgründung“ gelistet (Maßnahmenummer 955/92/26), durchgeführt von uns als AZAV-zertifiziertem Bildungsträger.
Der AVGS ist ein Gutschein der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters, mit dem individuelle Einzelberatung finanziert wird. Mit einem gültigen AVGS ist das Coaching für dich zu 100 % kostenübernommen.
Gesetzlicher Anspruch: Arbeitslose im Leistungsbezug (ALG I), nach sechs Wochen Anspruch auf ALG I — auch wenn ALG I durch ALG II aufgestockt wird.
Nach Ermessen der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters (§ 45 Abs. 4 SGB III):
Ein Einzelcoaching zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit — von der Klärung deiner persönlichen und fachlichen Voraussetzungen bis zum ausgearbeiteten Businessplan mit Finanzplanung und Tragfähigkeitsprüfung. Auswahl und Reihenfolge richten sich nach deinem konkreten Gründungsvorhaben.
01.
02.
03.
04.
05.
06.
Unser Gründercoaching ist offiziell auf der Plattform der Bundesagentur für Arbeit registriert.
Mit einem gültigen AVGS entstehen dir für das Coaching keine Kosten: Die Kostenübernahme beträgt 100 %.
Das AVGS-Coaching umfasst — abhängig vom individuellen Coachingbedarf und der Bewilligung — bis zu 56 Unterrichtseinheiten (42 Zeitstunden). Die konkrete Anzahl richtet sich nach deinem Bedarf, dem Coachingziel und der Entscheidung der zuständigen Stelle.
Die Bundesagentur für Arbeit bzw. das zuständige Jobcenter.
Nein. Wir arbeiten bundesweit mit AVGS — mit einem Schwerpunkt in Berlin und Brandenburg. Das Coaching findet in kombinierter Form statt: Präsenz bei uns in Berlin-Charlottenburg, ergänzt um Online-Termine.
Nein. Der Einstieg ist laufend möglich — Termine vereinbaren wir individuell nach Absprache.
Auch dann ist eine Bewilligung möglich — im Ermessen der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters, in begründeten Fällen (§ 45 Abs. 4 SGB III). Wir helfen dir, das im Erstgespräch einzuschätzen.
30 Minuten · kostenlos · danach entscheidest du