Förderung · AVGS

Gründercoaching mit AVGS — dein Weg in die Selbstständigkeit.

Mit einem gültigen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist das Coaching für dich zu 100 % kostenübernommen — die Kosten trägt die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Jobcenter. Unser Gründercoaching ist offiziell als „Gründercoaching — Berufliches Individualcoaching — Existenzgründung“ gelistet (Maßnahmenummer 955/92/26), durchgeführt von uns als AZAV-zertifiziertem Bildungsträger.

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Was ist der AVGS?

Der AVGS ist ein Gutschein der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters, mit dem individuelle Einzelberatung finanziert wird. Mit einem gültigen AVGS ist das Coaching für dich zu 100 % kostenübernommen.

  • Umfang: Bis zu 56 Unterrichtseinheiten (entspricht bis zu 42 Zeitstunden) — abhängig vom individuellen Coachingbedarf und der Bewilligung; mindestens 2 UE an mindestens 2 Tagen pro Woche
  • Format: Kombiniert: Präsenz in Berlin-Charlottenburg + Online-Termine im virtuellen Klassenzimmer
  • Einstieg: Laufend möglich, Termine nach individueller Absprache — kein fester Kursstart, an dem du etwas verpasst
Wer bekommt den AVGS?

Gesetzlicher Anspruch: Arbeitslose im Leistungsbezug (ALG I), nach sechs Wochen Anspruch auf ALG I — auch wenn ALG I durch ALG II aufgestockt wird.

Nach Ermessen der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters (§ 45 Abs. 4 SGB III):

  • Nichtleistungsempfänger:innen
  • ALG-II-Empfänger:innen, einschließlich Erwerbsaufstocker:innen
  • Berufsrückkehrer:innen nach § 20 SGB III
  • Fach- und Hochschulabsolvent:innen
  • Gekündigte Arbeitnehmer:innen
  • Arbeitnehmer:innen bis zu 3 Monate vor Ende der Befristung, der Elternzeit, des Studiums oder der Ausbildung
Die Inhalte

Was das Gründercoaching konkret umfasst.

Ein Einzelcoaching zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit — von der Klärung deiner persönlichen und fachlichen Voraussetzungen bis zum ausgearbeiteten Businessplan mit Finanzplanung und Tragfähigkeitsprüfung. Auswahl und Reihenfolge richten sich nach deinem konkreten Gründungsvorhaben.

01.

Standortbestimmung

  • Stärken- und Schwächenanalyse sowie Kompetenzfeststellung
  • Abgleich deiner fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse mit den Anforderungen der geplanten Selbstständigkeit
  • Chancen erkennen, Risiken erfassen, Lösungen entwickeln

02.

Markt, Zielgruppe und Positionierung

  • Detaillierte Markt- und Zielgruppenanalyse
  • Persönliches Selbstmarketingkonzept auf dieser Grundlage
  • Herausarbeiten deines Alleinstellungsmerkmals
  • Wettbewerbsbetrachtung und Einordnung deines Angebots

03.

Kaufmännische Grundlagen

  • Finanzmanagement und Buchhaltungskompetenz
  • Preiskalkulation, Konkurrenzfähigkeit und Rentabilität
  • Angebot und Vertragsmodalitäten
  • Verhandlungskompetenz
  • Netzwerk erschließen

04.

Planung und Unternehmenskonzept

  • Kurz-, mittel- und langfristige Strategien und Zielsetzungen
  • Entwicklung zusätzlicher Geschäftsfelder
  • Erstellung des Businessplans einschließlich Finanzplan
  • Tragfähigkeitsprüfung deines Gründungsvorhabens

05.

Digitale Umsetzung (bedarfsabhängig)

  • Aufbau einer Website unter Berücksichtigung der Zielgruppenanalyse
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO) — Grundlagen und vertieftes Wissen
  • Onlinemarketing-Strategien entwickeln, planen und umsetzen
  • Social-Media-Marketing und E-Commerce — Grundlagen und vertieftes Wissen
  • Digitalisierung von Arbeitsprozessen

06.

Umsetzungsbegleitung

  • Individuelle Unterstützung und Beratung bei der Umsetzung deines Gründungsvorhabens
Offiziell gelistet

Unser Gründercoaching ist offiziell auf der Plattform der Bundesagentur für Arbeit registriert.

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Klartext

Häufige Fragen zu AVGS

Was kostet mich das Coaching mit AVGS?

Mit einem gültigen AVGS entstehen dir für das Coaching keine Kosten: Die Kostenübernahme beträgt 100 %.

Wie viele Unterrichtseinheiten umfasst das AVGS-Coaching?

Das AVGS-Coaching umfasst — abhängig vom individuellen Coachingbedarf und der Bewilligung — bis zu 56 Unterrichtseinheiten (42 Zeitstunden). Die konkrete Anzahl richtet sich nach deinem Bedarf, dem Coachingziel und der Entscheidung der zuständigen Stelle.

Wer stellt den AVGS aus?

Die Bundesagentur für Arbeit bzw. das zuständige Jobcenter.

Muss ich in Berlin wohnen, um AVGS bei euch zu nutzen?

Nein. Wir arbeiten bundesweit mit AVGS — mit einem Schwerpunkt in Berlin und Brandenburg. Das Coaching findet in kombinierter Form statt: Präsenz bei uns in Berlin-Charlottenburg, ergänzt um Online-Termine.

Muss ich am Stichtag starten?

Nein. Der Einstieg ist laufend möglich — Termine vereinbaren wir individuell nach Absprache.

Was, wenn ich keinen gesetzlichen Anspruch habe?

Auch dann ist eine Bewilligung möglich — im Ermessen der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters, in begründeten Fällen (§ 45 Abs. 4 SGB III). Wir helfen dir, das im Erstgespräch einzuschätzen.

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